0234 / 961370

BAG: Kündigungsfrist in der Probezeit

Das BAG hat in seinem Urteil vom 23.03.2017, AZ: 6 AZR 705/15 festgehalten, dass die verkürzte Kündigungsfrist im Rahmen der Probezeit nur dann bei vorformulierten Arbeitsvertrag gilt, wenn aus dem Vertrag selbst ersichtlich ist, dass die ebenfalls in dem Vertrag aufgeführten anderen Kündigungsfristen erst nach der Probezeit greifen.