0234 / 961370

BAG: Krankheitsbedingte Kündigung bei tariflicher ordentlichen Unkündbarkeit und Kurzzeiterkrankung

Das BAG hat in seinem Urteil vom 25.04.2018, AZ: 2 AZR 6/18 noch einmal betont, dass eine krankheitsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei tariflichem Sonderkündigungsschutz auch für den Fall möglich ist, dass häufige Kurzerkrankungen vorliegen. Dabei müssen jedoch die prognostizierten Fehlzeiten und die sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen des betrieblichen Interesses deutlich über das Maß hinausgehen, welches eine ordentliche Kündigung rechtfertigen könnte. Der Leistungsaustausch muss schwer gestört sein, es bedarf eines gravierenden Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung. Bejaht wird ein solches Missverhältnis, wenn zukünftige voraussichtlich im Durchschnitt mehr als 1/3 der jährlichen Arbeitstage mit Entgeltfortzahlung belastet sein werden.