BAG: Keine Gutschrift für Zeiten der Ausübung eines kommunalpolitischen Mandats im Arbeitszeitkonto
Das BAG hat in seinem Urteil vom 29.05.2021 AZ: 5 AZR 318/20 sich dahingehend positioniert, dass einem Arbeitnehmer für Abwesenheitszeiten, die durch die Ausübung eines kommunalpolitischen Mandats veranlasst sind, keine Entgeltfortzahlung gem. § 616 Abs. 2 i.V.m. § 611 a BGB zu leisten ist. Die Übernahme eines kommunalen Wahlmandats beruht auf einem freien Willensentschluss und nicht auf einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung. Das BAG hat betont, dass eine solche Entscheidung der privaten Lebensführung dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist, welche keine Auswirkung aus die arbeitszeitliche Vergütungspflicht haben kann.