BAG: Keine Gutschrift für Zeiten der Ausübung eines kommunalpolitischen Mandats.
Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2021 AZ: 5 AZR 318/20 betont, dass ein Arbeitnehmer für Abwesenheitszeiten, die durch die Ausübung eines kommunalpolitischen Mandats veranlasst sind, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Übernahme eines kommunalen Wahlmandats beruht auf einem freiwilligen Willensentschluss und nicht auf einer öffentlich rechtlichen Verpflichtung. Sie ist der privaten Lebensführung des Arbeitnehmers zuzurechnen.