BAG: Kein Beteiligungsanspruch der SBV in Bewerbungsverfahren, wenn der Arbeitnehmer die Gleichstellung beantragt hat, über diesen Antrag jedoch noch nicht entschieden wurde
Das BAG hat mit Urteil vom 23.11.2023, Az. 8 AZR 212/22, entschieden, dass ein Arbeitgeber während des laufenden Gleichstellungsverfahrens nicht verpflichtet ist, in Bewerbungsverfahren die Verfahrensvorschriften zugunsten von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen aus den §§ 164 Abs. 1, 178 Abs. 2 einzuhalten.