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BAG: Formularmäßig erklärter Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung unangemessen

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.09.2015 AZ. 2 AZR 347/14 entschieden, dass ein vor Ablauf von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung formularmäßig erklärter Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage unangemessen ist, wenn nicht gleichzeitig eine diese Verzicht kompensierende Gegenleistung vereinbart wird.