0234 / 961370

BAG: Förderliche Zeiten im Rahmen der Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung

Das BAG hat in seinem Urteil vom 20.02.2025, Az. 6 AZR 108/24, entschieden, dass die Anerkennung förderlicher Zeiten nach § 16 Abs. 2 S. 4 TV-L im Falle einer Wiedereinstellung durch denselben Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung zu berücksichtigen ist. Derartige bereits anerkannte Zeiten stehen insoweit den Zeiten einschlägiger Berufserfahrung gleich.