0234 / 961370

BAG: Erschütterung des Beweiswertes einer AU-Bescheinigung

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 08.09.2021, AZ: 5 AZR 149/21 folgenden Sachverhalt zu entscheiden gehabt:

Ein Arbeitnehmer war vom Tag des Kündigungszugangs an bis zum Ende der Kündigungsfrist arbeitsunfähig geschrieben. In einem solchen Fall hat das BAG festgehalten, dass diese Konstellation den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern kann. In einem solchen Fall müsste im Weiteren durch Vernehmung des behandelnden Arztes konkret geprüft werden, ob tatsächlich für diesen Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeit vorgelegen hat.