BAG: Diskriminierung wegen Staffelung des Urlaubsanspruches nach dem Lebensalter
Das BAG hat in seinem Urteil vom 11.12.2018 – 9 AZR 161/18 – entschieden, dass eine Regelung, die Arbeitnehmern nach Vollendung des 50. Lebensjahres einen höheren Urlaubsanspruch zugesteht, diskriminierend ist.