BAG: Diskriminierung aufgrund einer Behinderung wegen fehlendem Vermittlungsauftrag an die BA
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 27.03.2025, Az. 8 AZR 123/24, entschieden, dass private wie öffentliche Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Besetzung freier Stellen nach § 164 Abs. 1 S. 2 SGB IX der Agentur für Arbeit ausdrücklich einen Vermittlungsauftrag erteilen müssen. Die Veröffentlichung einer Stellenanzeige in der „Jobbörse“ genügt nicht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht begründet, so das BAG, die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Behinderung, sodass ein entsprechender Entschädigungsanspruch nach AGG entstehen kann.