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BAG: Digitales Leserecht für BR ausreichend

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 13.12.2023, -1 ABR 28/22- entschieden, dass für den Fall, dass ein Arbeitgeber einen digitalen Bewerbungsprozess durchführt, der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nachkommt, wenn er dem Betriebsrat entsprechende Zugriffsrechte in die digitalen Bewerbungsunterlagen einräumt.