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BAG: Die Amtszeit der SBV bei Unterschreiten des Schwellenwertes

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 19.10.2022, Aktenzeichen 7 ABR 27/21, noch einmal betont, dass das Amt der SBV nicht vorzeitig endet, wenn die für die Wahl notwendige Mindestzahl von 5 nicht nur vorrübergehend schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb oder der Dienststelle während der Amtszeit unterschritten wird.