0234 / 961370

BAG: Beurteilungsspielraum des Betriebsrates im Hinblick auf Schulungsformate (Präsenz oder Webinar)

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 07.02.2024, Az. 7 ABR 8/23, entschieden, dass die Frage, ob ein Seminar in Präsenz oder als Onlineschulung gehalten wird, unter dem Beurteilungsspielraum des Betriebsrates fällt. Dabei wird betont, dass sich der Betriebsrat innerhalb des Beurteilungsspielraumes befindet, wenn dieser bisherige Erfahrungen seiner Mitglieder mit Präsenz- und Onlineseminaren sowie die Möglichkeit einer Fortsetzung des Gedanken- und Erfahrungsaustauschs über die Gremienarbeit unter den Seminarteilnehmern außerhalb des eigentlichen Seminarprogramms berücksichtigt. Der Betriebsrat muss sich bei der gebotenen Angemessenheitsprüfung der Kostenbelastung des Arbeitgebers nicht auf eine kostengünstigere Schulung verweisen lassen, wenn er diese unter Berücksichtigung seines Beurteilungsspielraumes als nicht gleichwertig ansehen durfte.