0234 / 961370

BAG: Betriebsratswahl mit weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 24.04.2024, -7 ABR 26/23- entschieden, dass eine Betriebsratswahl, die entgegen der gesetzlichen Vorgaben weniger Betriebsratsstize wählen lässt, da es nicht genügend Kandidaten als Betriebsratsmitglieder gibt, nicht nichtig ist. Es steht nach Auffassung des BAG der Wahl eines Betriebsrates nicht entgegen, wenn sich nicht genügend Bewerber für das Betriebsratsamt finden, einen kleineren Betriebsrat zu wählen.