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Bundesverfassungsgericht: Beamte dürfen nicht streiken

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.06.2018 das Streikverbote für Beamte in Deutschland bestätigt. Die Begründung des Gerichts ist im Wesentlichen, dass das Streikrecht für Beamte eine Kettenreaktion in Bezug auf die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses nach sich zöge und fundamentale Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) in Mitleidenschaft ziehen würde. Insbesondere würde die Fürsorge- oder die Treuepflicht mit einem Streikrecht in Frage gestellt.