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VG Gelsenkirchen: Brustimplantate sind auch bei Polizeivollzugsbeamtinnen möglich

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in einem von unserem Büro geführten Verfahren am heutigen Tage entschieden, dass Brustimplantate, sofern sie lege artis ausgeführt worden sind, einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht entgegenstehen.(1 K 2166/14)

Das VG ist der zutreffenden Auffassung, dass bei der Versorgung mit Brustimplantaten nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit von einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze ausgegangen werden könne. Dies mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 – 2 C 16.12 – die das Verwaltungsgericht auch auf die Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit und Polizeidiensttauglichkeit anwendet.

Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung wurde die Berufung bereits im Urteil zugelassen.