Rechtsanwalt Ollmann: Aufsatz: Polizeidienstfähigkeit und Anforderungen an den Polizeidienst
Herr Rechtsanwalt Ollmann hat in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Der Personalrat“ einen Aufsatz bezogen auf die Anforderungen an den Polizeidienst geschrieben. In diesem Aufsatz geht es um Folgendes:
Im Polizeivollzugsdienst gelten ganz besondere gesundheitliche Anforderungen.
Wer polizeidienstuntauglich ist, wird erst gar nicht in das Beamtenverhältnis berufen.
Tritt die Polizeidienstunfähigkeit erst später ein, richten sich die Folgen nach dem jeweiligen Status des Beamten.