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Rechtsanwalt Neubert: Aufsatz: Beteiligung bei Dienstunfähigkeit

Herr Rechtsanwalt Neubert hat in der Ausgabe 3/2018 der Zeitschrift „Der Personalrat“ einen Aufsatz betreffend die Beteiligung der Personalräte bei Dienstunfähigkeit geschrieben. Dabei geht es inhaltlich um Folgendes:

• Bevor Beamte wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden, ist der Personalrat an dem Verfahren zu beteiligen.

• Die Beteiligungsmöglichkeiten sind in den Personalvertretungsgesetzen äußerst unterschiedlich ausgestaltet. Der Personalrat hat besonders darauf zu achten, dass die angedachte Zurruhesetzung auch rechtmäßig erfolgt.

• Der Personalrat ist in unterschiedlichen Verfahrensabständen zu beteiligen.

• Es erfolgt eine Beteiligung beim BEM-Verfahren, bei der ärztlichen Untersuchung und bei der Versetzung in den Ruhestand.