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Rechtsanwältin Klaesberg: Praxishinweis zur Kostentragungspflicht

In der gerade neu erschienen Ausgabe der Fachzeitschrift „Der Personalrat“ 9/2105 findet sich ein Praxishinweis von Rechtsanwältin Klaesberg zu einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 06.03.2015. Gegenstand dieses Praxishinweises ist die Unterscheidung der personalvertretungsrechtlichen Kostentragungspflicht des Dienstherrn im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).