Rechtsanwälte Hupperts und Ollmann referieren auf dem Gewerkschaftsseminar der GdP-Kreisgruppe Duisburg
Am 10.03.2017 referierten die Rechtsanwälte Hupperts und Ollmann auf einem Gewerkschaftsseminar der GdP-Kreisgruppe Duisburg zur Thematik „Schusswaffengebrauch, was nun?“. Es wurden Tipps zu richtigen Verhaltensweisen nach einem Schusswaffengebrauch im Dienst aus Sicht des Strafverteidigers gegeben. Daneben wurden disziplinarische und zivilrechtliche Aspekte des Schusswaffengebrauchs beleuchtet. Schließlich wurde die Möglichkeit besprochen, psychische Ausnahmeerlebnisse wie einen Schusswaffengebrauch als Dienstunfall zu melden.