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Rechtsanwälte Hupperts und Ollmann kommentieren das Landesbeamtengesetz NRW

Rechtsanwalt Hupperts und Rechtsanwalt Ollmann kommentieren für den renommierten Beck Verlag Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen.

Da wir ohnehin beruflich ständig mit den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen befasst sind, haben wir uns gerne bereit erklärt, für den Online-Kommentar des Beck Verlages als Kommentatoren zur Verfügung zu stehen.

Rechtsanwalt Hupperts hat dort im Wesentlichen die Vorschriften über die Zurruhesetzung von Beamten kommentiert, Rechtsanwalt Ollmann diejenigen über die Beförderung. Beides sind Aspekte, mit denen wir auch in unserer tagtäglichen Arbeit häufig zu tun haben.

Der Kommentar gibt insbesondere Hilfestellungen für die praktische Anwendung des Rechts. Dafür wird auch im großen Umfang die Rechtsprechung ausgewertet.