0234 / 961370

VG Köln: Erkrankung im Sinne der PDV 300 schließt Einstellung als Polizeibewerber nicht aus

Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem von Rechtsanwalt Sven Ollmann geführten Eilverfahren unter dem 05.07.2017 – 19 L 2266/17 – entschieden, dass ein Bewerber für den Polizeidienst nicht wegen Vorliegens einer Erkrankung im Sinne der Polizeidienstvorschrift 300 wegen Polizeidienstuntauglichkeit von dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen ist.

Erforderlich ist vielmehr eine Prognose, dass die in der Polizeidienstvorschrift 300 treten wird bezeichnete Krankheit dazu führt, dass der Bewerber vorzeitig in den Ruhestand oder mit längeren Krankheitszeiten zu rechnen ist.

Ist dies nicht der Fall, ist der Bewerber einzustellen. Die Entscheidung ist für bereits eingestellte Beamte auf Widerruf, Probe und Lebenszeit von Bedeutung.

weiter zur Entscheidung: Beschluss 19 L 2266-17