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OLG Frankfurt: Alleineigentum an einem Haushaltsgegenstand

Hatte ein Ehegatte Alleineigentum an einem Haushaltsgegenstand, z.B. eines Kfz’s und wurde dieser zuletzt vor dem 01.09.2009 im Wege der Ersatzbeschaffung ausgetauscht, so kann der Ehegatte bei der Scheidung auch sein vorher im Wege der dinglichen Surrogation begründetes Alleineigentumsrecht an dem Haushaltsgegenstand geltend machen.