0234 / 961370

LAG Rheinland-Pfalz: Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte eines Arbeitnehmers

Das LAG Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 22.08.2018 -7 Sa 71/18 – festgehalten, dass der Anspruch auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus der Personalakte des Arbeitnehmers nicht durch Ablauf einer tariflichen Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfällt. In der gleichen Entscheidung hat es auch darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf Erstellung eines Zwischenzeugnisses grundsätzlich dann entsteht, wenn „ein triftiger Grund“ vorliegt. Dieser sei z.B. gegeben, wenn sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers ändern oder wenn der Vorgesetzte des Arbeitnehmers gewechselt hat.