0234 / 961370

BAG: Mehrarbeitszuschläge und Teilzeitbeschäftigung:

In seiner Entscheidung vom 19.12.2018 – Az. 10 AZR 231/18 – hat das BAG entschieden, dass eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst besteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Der Sachverhalt beschäftigt sich zwar mit Teilzeitbeschäftigten, die über eine Jahresarbeitszeit verfügen, sicherlich dürfte dieser Grundgedanke auch auf jedwede andere Konstellation übertragbar sein.In seiner Entscheidung vom 19.12.2018 – Az. 10 AZR 231/18 – hat das BAG entschieden, dass eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge erst besteht, wenn die für eine Vollzeittätigkeit maßgebliche Stundenzahl überschritten wird, verstößt gegen § 4 Abs. 1 TzBfG. Der Sachverhalt beschäftigt sich zwar mit Teilzeitbeschäftigten, die über eine Jahresarbeitszeit verfügen, sicherlich dürfte dieser Grundgedanke auch auf jedwede andere Konstellation übertragbar sein.