0234 / 961370

BAG: Einverständnis mit Verlängerung aufgrund Kindererziehungszeiten gemäß § 2 Abs. 5 WissZeitVG

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 30.08.2017 – 7 AZR 524/15 – festgehalten, dass die Verlängerung eines nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeten Arbeitsvertrages aufgrund in Anspruch genommenen Mutterschutzes und Elternzeit gemäß § 2 Abs. 5 S. 1 WissZeitVG das Einverständnis des Arbeitnehmers voraussetzt. Das Einverständnis muss vor dem vereinbarten Vertragsende vorliegen, wobei dieses Einverständnis nicht der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf und auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden kann. Liegt das Einverständnis des Arbeitnehmers vor, tritt die Verlängerung kraft Gesetzes „automatisch“ ein. Ein gesonderter Vertragsabschluss ist nicht erforderlich.