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BAG: Begriff der Lehrkraft im TVÖD BT-V

Das BAG hat in seinem Urteil vom 13.01.2016 AZ.: 10 AZR 672/14 zum einen noch einmal bestätigt, dass es sich bei Förderschulen um allgemeinbildende Schulen im Tarifsinn handelt. Des Weiteren wurde noch einmal konkret dargelegt, dass als Lehrkräfte im Sinne der Anlage B.7 Personen anzusehen sind, die Tätigkeiten ausüben, die durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Schulbetrieb geprägt sind. Abzugrenzen sind derartige Tätigkeiten von nur unterrichtsbegleitender Unterstützung, somit insbesondere erzieherische und betreuende Tätigkeiten.