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BAG: Anhörungsverpflichtung der Dienststelle gegenüber Schwerbehindertenvertretung steht im direkten Zusammenhang mit der Entscheidungskompetenz der Maßnahme

Das BAG hat in seinem Beschluss vom 20.06.2018 – 7 ABR 39/16 – entschieden, dass eine Anhörungspflicht gemäß § 178 Abs. 2 S. 1 SGB IX nur dann besteht, wenn dem Arbeitgeber auch die tatsächliche Entscheidungskompetenz für die entsprechende Maßnahme zusteht.