0234 / 961370

BAG: Ablehnung von Elternteilzeit

Das BAG hat in seinem Urteil vom 11.12.2018 – 9 AZR 208/18 – deutlich betont, dass im Rahmen eines Verfahrens, in welchem die Ablehnung einer Elternteilzeit zur Rede steht, der Arbeitgeber sich nur auf solche Gründe berufen kann, die er bereits im Rahmen des form- und fristgerechten Ablehnungsschreibens festgehalten hat. Auf andere Gründe kann er sich nicht mehr berufen (Präklusion).