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Arbeitsgericht Siegburg: Keine fristlose Eigenkündigung zur Wahrung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in seinem Urteil vom 22.11.2018 – 5 Ca 1305/18 – entschieden, dass das Vermeiden des Verfalls von Urlaubsansprüchen keinen wichtigen Grund im Sinne einer fristlosen Kündigung gemäß § 626 BGB darstellt. Das finanzielle Interesse an der Aufrechterhaltung eines finanziellen Urlaubsabgeltungsanspruchs rechtfertigt keine fristlose Kündigung.