0234 / 961370

Einstweilige Verfügungen im Beschlussverfahren

“Einstweilige Verfügungen im Beschlussverfahren” in Der Personalrat 2003, 212ff
Rechtsanwalt Roland Neubert
Im Rahmen dieses Aufsatzes wird die neuere Rechtsprechung des OVG für das Land NRW behandelt, welche zu dem Ergebnis kommt, dass ein Dienststellenleiter durch einstweiligen Rechtsschutz auch zu Verfahrenshandlungen verpflichtet werden kann.