0234 / 961370

BVerfG: Verfassungsbeschwerde im Disziplinarverfahren erfolgreich

Das Bundesverfassungsgericht hat einer durch Herrn Rechtsanwalt Neubert in einem Disziplinarverfahren eingelegte Verfassungsbeschwerde – AZ. 2 BvR 2646/13 – positiv beschieden. In dem Disziplinarverfahren war der Beamte durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes aus dem Dienst entfernt worden. Die von Herrn Rechtsanwalt Neubert betriebene Verfassungsbeschwerde führte dazu, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgehoben hat. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass die durch das Oberverwaltungsgericht ausgesprochene Entfernung aus dem Dienst den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Schuldprinzips und des Übermaßverbotes verletzt. Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass die Entfernung aus dem Dienst nicht gerechtfertigt war.