0234 / 961370

BAG: Anspruch auf Zuschläge für Überstunden Teilzeitbeschäftigter

Das BAG hat in seinem Urteil vom 23.03.2017 AZ: 6 AZR 161/16 entschieden, dass Überstundenzuschläge auch dann zu zahlen sind, wenn ein Teilzeitbeschäftigter ungeplante, aber vom Arbeitgeber angeordnete Überstunden ableistet. Dabei ist Ausgangspunkt für die Einstufung als Überstunden, die (geplante) individuelle Arbeitszeit. Dabei war ein Fall durch das BAG zu entscheiden, in dem der Kläger wöchentlich mehr als die individuell vereinbarte Arbeitszeit, allerdings weniger als ein Vollzeitbeschäftigter gearbeitet hat. Das Überschreiten der individuell vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit erfolgte auf Anordnung der Beklagten, so dass der Kläger die für ihn im Schichtgang vorgesehene tägliche Arbeitszeit überschritt.