0234 / 961370

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht im weitesten Sinne beinhaltet insbesondere das Straßenverkehrsrecht. Hierzu zählen die komplette Unfallschadenabwicklung, und zwar bezüglich sämtlicher Sachschäden, Schmerzensgelder, Personenschäden, die Vertretung und Beratung in außergerichtlicher Korrespondenz mit Versicherern, ggf. auch mit der eigenen Versicherung (z.B. Kaskoversicherung) sowie die gerichtliche Durchsetzung derartiger Ansprüche.