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Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Hauptanwendungsbereiche sind straßenverkehrsrechtliche Verstöße wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen das Abstandsgebot zum Vordermann (zu dichtes Auffahren), Park- und Halteverbotsverstöße.

Zum Ordnungswidrigkeitenrecht gehören aber auch andere Arten von Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Umweltordnungswidrigkeit, Verstöße gegen die Gewerbeordnung und ähnliches.