Ordnungswidrigkeitenrecht
Die Hauptanwendungsbereiche sind straßenverkehrsrechtliche Verstöße wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Verstöße gegen das Abstandsgebot zum Vordermann (zu dichtes Auffahren), Park- und Halteverbotsverstöße.
Zum Ordnungswidrigkeitenrecht gehören aber auch andere Arten von Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. Umweltordnungswidrigkeit, Verstöße gegen die Gewerbeordnung und ähnliches.