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Beamtenrecht

Das Beamtenrecht regelt das Dienstverhältnis der Beamten zum Dienstherrn auf der Grundlage des Artikels 33 Abs. 2 GG. Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen Dienstherrn und Beamten ist das Beamtenstatusgesetz, das bundesweit für alle Beamten gilt. Für die Beamten im Land Nordrhein-Westfalen gilt dazu ergänzend das Landesbeamtengesetz LBG NRW. Für Bundesbeamte gilt das Bundesbeamtengesetz.

Wir sind als Kanzlei in allen Streitigkeiten tätig, die sich aus dem Beamtenverhältnis ergeben können.

Dazu gehören:

  • Beförderungen
  • Beginn und Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Beihilfe
  • Beurteilungen
  • Dienstunfallrecht
  • Freie Heilfürsorge
  • Besoldungsrecht
  • Versorgungsrecht
  • Zurruhesetzungsverfahren

Rechtsanwalt Roland Neubert ist Mitherausgeber des Handbuchs für Beamte Nordrhein-Westfalen. Dieses Handbuch beinhaltet alle für das Beamtenrecht Nordrhein-Westfalen wesentlichen Vorschriften.