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Florian Hupperts

Bei der Vertretung der rechtlichen Interessen von Beamten ist zu berücksichtigen, dass diese im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der „freien Wirtschaft“ grundsätzlich ein Leben lang an ihren Dienstherren gebunden sind. Dem entsprechend muss mit besonderer Sorgfalt und Sachkunde abgewogen werden, ob und gegebenenfalls in welcher Form ein Verfahren gegen den Dienstherren geführt wird.

Andererseits ist festzustellen, dass den Beamten aufgrund leerer öffentlicher Kassen in der letzten Zeit immer mehr Einschnitte in ihrer Rechtsstellung zugemutet werden. Das Verhältnis von der Treuepflicht des Beamten auf der einen Seite und der Fürsorgepflicht des Dienstherren auf der anderen Seite gerät dadurch immer mehr in Schieflage.

Umso wichtiger ist es, bestehende Rechtspositionen nicht grundlos aufzugeben. Allerdings müssen aufgrund der Tatsache, dass der Beamte seinem Dienstherren nach dem Leitbild des Berufsbeamtentums ein Leben lang dient, die Chancen und Risiken eines Verfahrens stets genau abgewogen werden.

Häufig existieren Beurteilungs- oder Ermessenspielräume auf Seiten des Dienstherren.

Um hier das für den Beamten optimale Ergebnis erzielen zu können, muss der Rechtsanwalt ein großes Maß an Erfahrung besitzen.

Ich bin seit 2003 in dem Bereich Beamtenrecht bundesweit tätig und setze die Rechte der Beamten – wenn notwendig – durch alle Instanzen durch.

Darüber hinaus bin ich im Disziplinarrecht tätig. Hier muss man wissen, dass die wesentlichen Weichenstellungen für das Disziplinarverfahren bereits in dem vorrangig zu betreibenden Strafverfahren gestellt werden. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass bereits der Strafverteidiger die disziplinarischen Auswirkungen seiner Verteidigungsschritte in seine Strategie mit einbezieht. Durch meine langjährige Tätigkeit in beiden Bereichen kann ich Ihnen die Straf- und Disziplinarverteidigung in einer Hand bieten.

Ich vertrete Sie als Rechtsanwalt in folgenden Bereichen

  • Beamtenrecht allgemein
  • Beförderung-/ Konkurrentenstreitverfahren
  • Besoldung
  • Beamtenversorgung
  • Dienstliche Beurteilung
  • Dienstunfall
  • Dienstunfähigkeit-/ Zurruhesetzungsverfahren
  • Disziplinarrecht
  • Einstellung in das Beamtenverhältnis
  • Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
  • Entfernung aus dem Dienst
  • Personalvertretungsrecht
  • Strafverteidigung bei Beamten
  • Verwaltungsrecht