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SG Karlsruhe: Arbeitslosengeldbezug ohne Sperrzeit im Anschluss an eine Freistellungsphase

Das Sozialgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 06.07.2015 AZ: S 5 AL 3838/14 entschieden, dass in Fällen, in denen Arbeitnehmer einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen haben, dies zu einem Zeitpunkt, als es die abschlagsfreie Rente mit 63 noch nicht gegeben hat, die Möglichkeit haben, nach Auslaufen der Freistellungsphase Arbeitslosengeld zu beziehen. Eine in diesem Zusammenhang verhängte Sperrzeit ist im Übrigen nach der Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe nicht zulässig.