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OLG Celle: Familienunterhalt bei Heimunterbringung eines Ehegatten

Das OLG Celle hat in einem Beschluss vom 20.10.2015 – AZ: 18 UF 5/15 – zunächst noch einmal betont, dass eine Heimunterbringung eines Ehegatten nicht zu einer Trennung führt, da ein Trennungswille zu diesem Zeitpunkt nicht gegeben ist. Nichts desto trotz ist der noch zu Hause wohnende Ehegatte dem im Heim untergebrachten Ehegatten zur Zahlung einer Geldrente im Rahmen von Unterhaltsansprüchen verpflichtet. Dabei ergibt sich der Bedarf aus den Kosten der Heimunterbringung. Dem verbleibenden Ehegatten ist jedoch ein Selbstbehalt zuzubilligen. Dabei kann auch der Selbstbehalt zugebilligt werden, den die Leitlinien für Erwerbstätige gegenüber ihren Ehegatten vorsehen. Durch fortlaufende Besuche und Ähnliches sei in diesem Fall eine besondere Belastung gegeben, die den erhöhten Selbstbehalt rechtfertigt.