0234 / 961370

LAG Hessen: Drittmittelbefristung nach WissZeitVG

Nach Auffassung des LAG Hessen in seiner Entscheidung vom 05.08.2015 Az.: 2 Sa 1210/14 liegt Drittelmittelbefristung auch dann vor, wenn einer Universität Drittmittel durch ein anderes Land zur Verfügung gestellt werden. Das Verfahren ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum BAG zugelassen wurde.