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LAG Berlin-Brandenburg: Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot für Schwangere ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte in seinem Urteil vom 30.09.2016 Aktenzeichen 9 Sa 917/16 entschieden, dass, auch wenn eine Arbeitnehmerin zu keinem Zeitpunkt eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht hat, ein Anspruch im Rahmen eines ärztlichen Beschäftigungsverbotes besteht, Lohnzahlungen zu erhalten. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum BAG zugelassen wurde.