0234 / 961370

Ein erweitertes Umgangsrecht führt nicht zu einer Veränderung der Erwerbsobliegenheit

Das KG hat in seinem Beschluss vom 11.12.2015 AZ 13 UF 164/15 betont, dass auch bei einer Erweiterung des Umgangsrechts über das übliche Maß hinaus, die Erwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen Elternteils in vollem Umfang bestehen bleibt. In dem konkret zu entscheidenden Sachverhalt konnte nur so der volle Mindestunterhalt gewährleistet werden. Möglicherweise könnte sich die Entscheidung anders darstellen, sollte Unterhalt über den Mindestunterhalt hinaus durch den barunterhaltspflichtigen Elternteil gezahlt werden können. Das KG hatte in seiner Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Mindestunterhalt als Existenzminimum des Kindes grundsätzlich Vorrang genießt und dieser Vorrang nicht durch eine Erweiterung des Umgangsrechts über das übliche Maß hinaus unterlaufen werden kann.