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BGH: Startgutschriften der VBL für rentenferne Versicherte verfassungswidrig

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 09.03.2016 -IV ZR 9/15- erneut die Startgutschriften der Betrieblichen Altersvorsorge im öffentlichen Dienst für rentenferne Versicherte als verfassungswidrig eingestuft. Von dieser Entscheidung sind Personen betroffen, die am 01.01.2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten und die vor dem 31.12.2001 geheiratet haben. Für alle anderen Personengruppen hat die Entscheidung des BGH keine Auswirkungen. Es ist zwar davon auszugehen, dass es lediglich geringe quantitative Auswirkungen bei der Neuberechnung der Startgutschriften geben wird, nichtsdestotrotz kann im Rahmen von Scheidungsverfahren es nunmehr zu erheblichen Verzögerungen kommen. Es ist nunmehr wieder einmal abzuwarten, dass die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes sich auf eine Neuberechnung der Startgutschriften einigen.