0234 / 961370

BGH: Mithaftung eines Ehegatten für alleinige Schulden

Der BGH hat in seinem Urteil vom 25.03.2015 Az.: XII ZR 160/12 entschieden, dass ein Ausgleichsanspruch eines Darlehensnehmers gegen den anderen Ehegatten auch dann in Betracht kommen kann, wenn die Eheleute nicht Gesamtschuldner sind, aber das Darlehen im Interesse auch des anderen Ehegatten aufgenommen worden ist. Eine solche Ausgleichspflicht ergäbe sich dann aus einer entsprechenden konkludenten Vereinbarung der Ehegatten über die Gestaltung des Innenverhältnisses.