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BAG: Nebeneinander von Arbeitsvertrag und freier Mitarbeiterschaft möglich

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 27.06.2017 AZ: 9 AZR 851/16 entschieden, dass es nicht von vorn herein ausgeschlossen ist, dass ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber ein freies Dienstverhältnis begründet, das neben dem Arbeitsverhältnis besteht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dem Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrages zustehende Weisungsrecht nicht für die Tätigkeiten gilt, die der Vertragspartner aufgrund des Dienstverhältnisses schuldet.