0234 / 961370

BAG: Anforderungsprofile müssen sachlich nachvollziehbar sein

Das BAG hat in seinem Urteil vom 10.02.2015 Az.: 9 AZR 554/13 noch einmal deutlich hervorgehoben, dass es zwar den öffentlichen Arbeitgebern freisteht, für zu besetzende Stellen ein Anforderungsprofil aufzustellen, gleichzeitig wurde jedoch betont, dass die Einzelheiten des Anforderungsprofils sachlich nachvollziehbar sein müssen. Vor dem Hintergrund des Prinzips der Bestenauslese dürfen keine sachfremden Erwägungen zugrunde gelegt werden.